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Vertrag kommt von vertragen, um beiden Seiten der Parteien gerecht zu werden, habe ich im folgenden Abschnitt eine AGB für Webhosting einen Webseiten & Shop Erstellungsvertrag und einen Wartungs- und Pflegevertrag für bereits bestehende Webseiten erstellt.

Wenn Du Fragen, Anregungen oder Kritik zu folgenden Abschnitten hast, zöger nicht länger und kontaktiere mich. Es findet sich immer eine Lösung.

  •  Allgemeine Geschäftsbedingung für Webseiten & Shoperstellungsvertrag LOGO AGB - Webhosting

    zwischen
    DOW Group
    Marco Kaiser
    Jauernicker Straße 14
    02826 Görlitz / Germany

    im Folgenden Anbieter genannt

    und dem Nutzer





    im Folgenden Kunde genannt,

    gewähltes Hosting Paket:
    gewählte Domain(s):





    wird folgender Vertrag geschlossen:

    §1 Gegenstand des Vertrages

    I. Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Onlinespeicher für eine Webseite und / oder Online Shops des Kunden.
    II. Ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages ist die Einstellung der Webseite vom Kunden in das World Wide Web mit der Möglichkeit des weltweiten zugriffes.
    III.  Die Bereitstellung zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

    §2 Pflichten des Anbieters

    I. Der Anbieter überlässt dem Kunden je nach Paketwahl Speicherplatz auf einem Server zur Nutzung, der zur Speicherung einer Webseite geeignet ist. Bei diesem Server handelt es sich um einen Speicherplatz eines Drittanbieters, zu dessen Nutzung der Anbieter berechtigt ist.
    II. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die Webseite des Kunden im World Wide Web weltweit abrufbar ist.
    III. Der Anbieter trägt desweiteren dafür Sorge, dass der Kunde die Möglichkeit des Zugriffs auf den Server gemäß §2 Abs. 1 dieses Vertrages hat. Dieser Zugriff ist notwendig, damit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz zur Speicherung einer Webseite und zur Vornahme von Änderungen an der Webseite nutzen kann.
    IV. Um dem Kunden den jederzeitigen Zugriff auf den Server gemäß §2 Abs. 1 dieses Vertrages zu ermöglichen, vergibt der Anbieter folgende Zugangsdaten an den Kunden: FTP Login, Server, Username, Kennwort.
    Diese Zugangsdaten werden ausdrücklich diskret an den Kunden ausgehändigt.

    §3 Pflichten des Kunden

    I. Sollte es bei der Nutzung des Servers zu Störungen kommen, so wird der Kunde den Anbieter von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
    II. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Zugangsdaten sorgfältig umzugehen, um eine missbräuchliche Benutzung der Einwahldaten durch Dritte zu verhindern.
    III. Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichert und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes deutsches Recht oder Rechte Dritter verstößt.
    IV. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
    V. Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. DOW Group behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Sollte der Kunde über einen Zeitraum von 2 Monaten über ein E-Mail-Postfach weder E-Mails versenden noch E-Mails von diesem herunterladen, so ist DOW Group berechtigt, dieses E-Mail-Postfach zu deaktivieren. Der Kunde kann das betroffene E-Mail-Konto erneut aktivieren.
    VI. E-Mail Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt, E-Mail Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen.
    VII. Der Kunde verpflichtet sich, von DOW Group zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von DOW Group nutzen, haftet der Kunde gegenüber DOW Group auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von DOW Group abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von DOW Group oder vor der Installation von gelieferter Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von DOW Group erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.
    VIII. Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist DOW Group berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.

    §4 Sperrung von Inhalten

    Soweit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen der Zusicherung dieses Vertrages für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte über das World Wide Web durch geeignete Maßnahmen zu sperren.

    §5 Vergütung

    I. Die Parteien vereinbaren eine Nutzungsvergütung in Abhängigkeit des zur Verfügung gestellten Webhosting Paketes.
    II. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen des Anbieters inkl. der gesetzlich vorgeschriebenen 19% Mehrwertsteuer zu vergüten. Berechnungsgrundlage hierfür ist, dass gewählte Webhosting Paket was dem Kunden zur Nutzung überlassen wurde.
    III. Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen nach billigem Ermessen (§315 BGB) erstmalig sechs Monate nach Abschluss dieses Vertrages zu erhöhen. Zu weiteren Erhöhungen der Vergütung gemäß (§315 BGB) ist der Anbieter berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens sechs Monate zurückliegt.

    §6 Zahlungsmodalitäten

    Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung jährlich in Rechnung stellen. Die Zahlung erfolgt im Voraus per Überweisung oder Paypal. Bei nicht rechtzeitig geschuldeter Vergütung, ist der Anbieter berechtigt Mahnspesen pauschal von 10,00 € in Rechnung zu stellen. Rechtzeitig bedeutet innerhalb von 14 Tagen. Nach fruchtlosen verstreichen weiterer 14 Tage, ist der Anbieter berechtigt den Account samt Domain fristlos zu löschen!

    §7 Nutzungsüberlassung an Dritte

    Der Kunde ist nur dann berechtigt, den vertragsgegenständlichen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, wenn der Anbieter einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte in Textform nach (§126 b BGB) zustimmt.

    §8 Gewährleistung und Haftung

    I. Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§536 ff. BGB).
    II. Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.
    III. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

    §9 Laufzeit, Kündigung

    I. Der Webhosting-Vertrag wird auf 12 Monate geschlossen und kann von beiden Seiten durch Erklärung in Textform nach (§126 b BGB) gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von 30 Tagen vor Vertragslaufende. Erfolgt keine frist- und formgerechte Kündigung verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate.
    II. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund nach (§314 Abs. 1 BGB) bleibt den Parteien unbenommen.
    III. Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere in den Fällen der nach (§543 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BGB) sowie dann vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber diesen Vertrages nachhaltig verletzt oder den vertragsgegenständlichen Speicherplatz ohne Zustimmung des Anbieters einem Dritten zur Nutzung überlässt.

    §10 Schlussbestimmungen

    I. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
    II. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Görlitz als Gerichtsstand vereinbart.
    III. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.


    Görlitz den, 02.06.2023
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    Ort, Datum, Signature Webhoster

    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    Ort, Datum, Signature User


    PER FAX ODER E-MAIL AN
    +49 (0)322 - 24066952
    info@design-of-web.de

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  •  Allgemeine Geschäftsbedingung für Webseiten & Shoperstellungsvertrag LOGO AGB - Webseiten & Shoperstellungsvertrag

    zwischen
    DOW Group
    Marco Kaiser
    Jauernicker Straße 14
    02826 Görlitz / Germany

    im Folgenden Auftragnehmer genannt

    und dem Kunden





    im Folgenden Auftraggeber genannt,

    wird folgender Vertrag geschlossen:

    §1 Vertragsgegenstand

    I. Gegenstand dieses Vertrages ist die Entwicklung eines Konzepts und die Erstellung einer Website durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber, mit der dieser im Internet auftreten kann.
    II. Der Auftraggeber wird selbst für die Einstellung der Website in das Internet, die dauerhafte Speicherung der Website auf einem Server (Hosting), die Beschaffung einer Internetdomain sowie die Verschaffung eines Zugangs zum World Wide Web (Access-Providing) sorge tragen.

    §2 Leistungspflichten des Auftragnehmers: Pflichtenheft, Entwicklung, Herstellung und Suchmaschinenoptimierung

    I. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach den Vorgaben des Auftraggebers ein Konzept für eine Website zu entwickeln und diese entsprechend der vom Auftraggeber geforderten Funktionalitäten herzustellen. Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in vier Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze 2 bis 5:
    II. Pflichtenheft:
    Der Auftragnehmer erarbeitet zunächst ein Pflichtenheft für die Website. Grundlage des Pflichtenhefts sind die Vorgaben des Auftraggebers hinsichtlich des Umfangs, der Funktionalität und der Struktur der Website. Bei der Entwicklung und Konkretisierung der Vorgaben des Auftraggebers wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in angemessener Weise unterstützen. Das Pflichtenheft soll sowohl die Anforderungen an die grafische Gestaltung der Website als auch die für die Softwareprogrammierung geltenden Anforderungen in angemessenem Umfang festschreiben und erste Festlegungen treffen zur Suchmaschinenoptimierung (insbesondere Google) und zur Verknüpfung der Website mit Sozialen Netzwerken (insbesondere Facebook und Twitter) sowie zum Einsatz eines Content Management Systems (CMS).
    III. Konzeptphase:
    a. Auf der Basis des Pflichtenheftes erarbeitet der Auftragnehmer zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Seiten (Strukturbaum), die Festlegung eines etwaigen Framekonzepts, die Platzierung von Hyperlinks und die Einbindung von E-Mail-Fenstern. Darüber hinaus bedarf es eines Konzepts für die Verknüpfung der Website mit Sozialen Netzwerken, und für den Einsatz und die Platzierung von Werbebannern, Animationen, Tondateien, Videodateien, sowie von Fotos, Logos und anderen Grafiken. Das Konzept umfasst auch – falls gewünscht – die Einbindung eines Content Management Systems (CMS).
      b. Bei der Entwicklung des Konzepts hat der Auftragnehmer die Einbindung der folgenden Bestandteile zu berücksichtigen:

    ❏ bis zu Seiten,
    ❏ bis zu Bilddateien (Fotos, Grafiken und Logos),
    ❏ bis zu Tondateien
    ❏ bis zu Videodateien
    ❏ bis zu interaktive Elemente Shoppingfunktion, Spiele o.ä.),
    ❏ bis zu Animationen, Einbindung eines E-Mail-Eingabefensters folgende Gestaltungselemente (Buttons, Maillinks o.ä.):
    ❏ bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    IV. Entwurfsphase:
    a. Nach Fertigstellung des Konzepts und dessen Freigabe durch den Auftraggeber erstellt der Auftragnehmer eine Basisversion der Website auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit von Links, welche die einzelnen Webseiten verbinden, die Umsetzung eines Framekonzepts, die etwaige Einbindung eines Content Management Systems (CMS) und die Einbindung von Grafiken, E-Mail- Fenstern, Werbebannern, Animationen, Tondateien und Videodateien sowie Verknüpfungen mit Sozialen Netzwerken. Konkrete Inhalte können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet werden. Die Basisversion der Website muss weiterhin insoweit funktionstüchtig sein, dass dem Auftraggeber eine Überprüfung der Website, insbesondere die Durchführung von Testläufen, möglich ist.
      b. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die programmierten Webseiten wie folgt zu optimieren:

    aa) Browser:
     
    Microsoft Internet Explorer (Version       )
    Firefox Browser (Version       )
    Opera Browser (Version       )
    Google Chrome (Version       )
    alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gängigen Browserarten
     
    in einer Bildschirmauflösung von . . . . . . . . . x . . . . . . . . . Pixel.
     
    bb) mobile Endgeräte:
     
    1. (Version       )
    2. (Version       )
    3. (Version       )
      Die erstellten Seiten haben bei Verwendung der Browserversion, für die sie optimiert wurden, fehlerfrei und ohne Beeinträchtigung der Seitenoptik abrufbar zu sein. Hyperlinks, die auf Unterseiten innerhalb der erstellten Website verweisen, müssen einwandfrei funktionieren. Für sonstige Hyperlinks ist eine Funktionskontrolle im Zeitpunkt ihrer Anlage vorzunehmen. Benötigte Browser-Plugins müssen entweder in der Browserversion, für die die Seite optimiert wurde, standardmäßig enthalten sein oder durch Anklicken von nicht mehr als zwei weiteren Links herunterladbar gemacht werden.
    V. Fertigstellungsphase:
    a. Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Kunden erstellt der Auftragnehmer die Endversion der Website. Diese muss vollständig funktionstüchtig sein.
      b. Nach der Abnahme der Endversion der Website durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Website:
     
    auf einem geeigneten Datenträger zugänglich zu machen
    auf einem vom Auftraggeber benannten Server zugänglich zu machen.
    VI. Suchmaschinenoptimierung
    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die fertig gestellte Website in die folgenden Suchmaschinen einzutragen bzw. sie im Rahmen des rechtlich Zulässigen auf Auffindbarkeit in den folgenden
    Suchmaschinen hin zu optimieren:
     
    1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    2. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    3. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

    §3 Leistungspflichten des Auftraggebers: Mitwirkungspflichten, Inhalte, Abnahme,

    I. Der Auftraggeber ist während der gesamten Zeit der Entwicklung des Konzepts für die Website und ihrer Herstellung durch den Auftragnehmer zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Zur angemessenen Mitwirkung zählt insbesondere die Überlassung aller Daten und Informationen, die für die Entwicklung des Konzepts und Herstellung der Website erforderlich sind.
    II. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erstellung des Pflichtenheftes ( § 2 Abs. 2 dieses Vertrages) und des Konzepts (§ 2 Abs. 3 dieses Vertrages) unterstützen, um dem Auftragnehmer eine detaillierte Konzeption zu ermöglichen.
    III. Nach Erstellung des Konzepts für die Website (§ 2 Abs. 3 dieses Vertrages) durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, dieses sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen. Wenn das Konzept den Anforderungen des § 2 Abs. 2 dieses Vertrages im Wesentlichen entspricht, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Konzept durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) freizugeben.
    IV. Nach Erstellung einer Basisversion (§ 2 Abs. 4 dieses Vertrages) durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, diese sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen. Soweit Fehler erkennbar sind, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer dies mitteilen. Wenn die Basisversion den Anforderungen des § 2 Abs. 4 dieses Vertrages im Wesentlichen entspricht, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Basisversion durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) freizugeben.
    V. Nach Fertigstellung der Endversion (§ 2 Abs. 5 dieses Vertrages) ist der Auftraggeber zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website im Wesentlichen funktionsfähig und mangelfrei ist. Die Abnahme ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erklären.
    VI. Spätestens nach Freigabe der Basisversion hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte in folgender Form zur Verfügung zu stellen:

     
    1. Texte:
    2. Bilder, Grafiken (inkl. Logos, ggf. Buttons):
    3. Videos:
    4. Informationen für interaktive Funktionen:
    5. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

      Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
    VII. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer weiterhin folgende Informationen unverzüglich spätestens nach Freigabe der Basisversion in folgender Form zur Verfügung zu stellen:

     
    1. Metatext-Informationen: schriftlich oder per E-Mail;
    2. Vorgaben und Weisungen für die Gestaltung der Website: schriftlich oder per E-Mail;
    3. technische Vorgaben (URL, Host, Mailweiterleitung u. ä.): schriftlich oder per E-Mail;

    §4 Vergütung / Zahlungsmodalitäten

    I. Nach Fertigstellung der Website wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
    II. Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Auftragnehmer eine Pauschalvergütung von . . . . . , . . . . . zzgl. 19% Mehrwertsteuer zu zahlen. Sämtliche von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gemäß § 2 dieses Vertrages werden mit ihr entlohnt.
    III. Für Mehraufwendungen, die über die gemäß § 2 dieses Vertrages vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen hinausgehen, vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung von 37,50€ zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.
    IV. Unabhängig von der Pauschalvergütung gemäß Abs. 1 ist der Auftraggeber verpflichtet, jeglichen Mehraufwand des Auftragnehmers mit einem Stundensatz von 37,50€ zzgl. 19 % Mehrwertsteuer zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nicht nachgekommen ist.
    V. Folgende Zusatzvereinbarungen werden getroffen:

     
    Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten in jedem Fall Aufwendungen, die der Auftragnehmer tätigt, weil der Auftraggeber nach Freigabe des Konzepts, nach Freigabe der Basisversion oder nach Teilabnahmen auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind.
    Derartige Mehraufwendungen werden mit einem Stundensatz von . . . . . , . . . . . zzgl. 19 % Mehrwertsteuer vergütet.
    Folgende Auslagen wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer gesondert erstatten:
    VI. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

    §5 Quellcode, Weiterentwicklung, Nutzungsrechte, Namen- und Kennzeichnungsrechte

    I. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber den Quellcode vollständig zur Verfügung und räumt ihm sämtliche Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Website für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten ausschließlich, unwiderruflich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung auf andere Arten und Weisen, z. B. in Rundfunk und Fernsehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen möglichen Arten.
    II. Die Übergabe des Quellcodes und die Einräumung der Nutzungsrechte werden gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gem. § 4 dieses Vertrages geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat.
    III. Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Der Auftragnehmer wird in Bezug auf die Website oder einzelne Webseiten keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein gröblicher Verstoß gegen seine Urheberpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann der Auftragnehmer verlangen, dass er im Zusammenhang mit der veränderten Website nicht bzw. nicht mehr genannt wird.
    IV. Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.

    §6 Mängel

    I. Für Mängel hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Website haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufvertragsrechts (§§ 434 ff BGB). Ferner haftet der Auftragnehmer auch dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept (bzw. der Basisversion) in der vom Auftraggeber freigegebenen Form entspricht.
    II. Der Auftraggeber hat die Website unverzüglich nach der Ablieferung oder dem Zugänglichmachen im Internet durch den Auftragnehmer, soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Auftragnehmer unverzüglich Anzeige zu machen.
    III. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Website als genehmigt, es sei denn, dass er sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

    §7 Haftung

    I. Der Auftragnehmer haftet für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung seiner vertraglichen Leistungen sowie deren Mangelfreiheit.
    II. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
    III. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
    IV. Der Auftragnehmer garantiert, dass die von ihm selbst erstellten oder beschafften Inhalte sowie die Gestaltung und die von ihm eingebrachten Ideen zur Konzeption der Gesamt-Website nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftraggeber hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
    V. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftragnehmer hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

    §8 Geheimhaltung / Datenschutz

    I. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine ihm während seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.
    II. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Kenntnisse zu wahren.
    III. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
    IV. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung gemäß Abs. 1 und Abs. 2 zahlt der Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von . Bei fortdauernden Verstößen wird die Vertragsstrafe für jeden Monat erneut verwirkt.

    §9 Milestones / Vertragsstrafe

    I. Die Parteien vereinbaren folgende verbindliche Fertigstellungstermine (Milestones):

    • Fertigstellung des Pflichtenheftes (§ 2 Abs. 2 dieses Vertrages) bis zum    . . . . . . . . .
    • Fertigstellung des Konzepts (§ 2 Abs. 3 dieses Vertrages) bis zum . . . . . . . . .
    • Fertigstellung der Basisversion (§ 2 Abs. 4 dieses Vertrages) bis zum . . . . . . . . .
    • Fertigstellung der Endversion (§ 2 Abs. 5 dieses Vertrages) bis zum . . . . . . . . .
    II. Wenn der Auftragnehmer die vorstehenden Fertigstellungstermine nicht einhält (Verzug), ist er verpflichtet, für jeden angefangenen Verzugstag einen Betrag von an den Auftraggeber zu zahlen (Vertragsstrafe), wobei sich dieser Betrag auf den tatsächlich entstandenen Verzugsschaden erhöht, wenn der Auftraggeber einen tatsächlich höheren Schaden nachweisen kann. Eine Verpflichtung zur Zahlung von Vertragsstrafe und/oder Schadensersatz besteht nicht, soweit die Verzögerung vom Auftragnehmer nicht zu vertreten ist.

    §10 Kündigung

    I. Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) gekündigt werden. Die Kündigung ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erklären. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

     
    1. der Auftragnehmer einen der Fertigstellungstermine gemäß § 9 Abs. 1 dieses Vertrages nicht einhält und eine vom Auftraggeber gesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist, es sei denn der Auftragnehmer hat die Verzögerung nicht zu vertreten;
    2. der Auftragnehmer andere Pflichten aus diesem Vertrag in grober Weise verletzt;
    3. der Auftraggeber seine Pflichten aus diesem Vertrag –insbesondere seine in § 3 dieses Vertrages beschriebenen Mitwirkungspflichten - in grober Weise verletzt;
    4. über das Vermögen eines Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dessen Eröffnung mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Insolvenzmasse abgelehnt worden ist.

    II. Im Falle der fristlosen Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund ist der Auftraggeber berechtigt, die Website durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers fortentwickeln zu lassen. Zu diesem Zweck ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich die bis dahin erstellte Version der Website zu übergeben.
    III. Bei wirksamer Beendigung dieses Vertrages durch den Auftraggeber gehen alle Nutzungsrechte an bereits erstellten Webseiten sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über.

    §11 Referenzen, Anerkennung der Urheberschaft

    I. Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzauftraggeber nennen. Der Auftragnehmer darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
    II. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihm erstellten Webseite. Er darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung des Webdesigners zu entfernen.

    §12 Schlussbestimmungen

    I. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder weiterer vertraglicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    II. Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Vertragsziel unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Ebenso ist zu verfahren, sollte sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke zeigen.
    III. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
    IV. Gerichtsstand für alle sich aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist 02826 Görlitz.
    Stand: 02.06.2023 - 02:46


    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    Ort, Datum, Unterschrift Auftragnehmer
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    Ort, Datum, Unterschrift Auftraggeber

    Copyright: HÄRTING Rechtsanwälte, www.haerting.de, vertragstexte@haerting.de
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  •  Webseiten Wartungs & Pflegevertrag LOGO Webseiten Wartungs & Pflegevertrag

    zwischen
    DOW Group
    Marco Kaiser
    Jauernicker Straße 14
    02826 Görlitz / Germany

    im Folgenden Auftragnehmer genannt

    und dem Nutzer
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    im Folgenden Kunde genannt,

    wird folgender Pflegevertrag geschlossen:

    §1 IN ARBEIT

    I. Text
    II. Text
    III.  Text

    Stand: 02.06.2023 - 02:46


    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    Ort, Datum, Unterschrift Anbieter
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    Ort, Datum, Unterschrift Kunde
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