I. |
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach den Vorgaben des Auftraggebers ein Konzept für eine Website zu entwickeln und diese entsprechend der vom Auftraggeber geforderten Funktionalitäten herzustellen. Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in vier Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze 2 bis 5: |
II. |
Pflichtenheft: Der Auftragnehmer erarbeitet zunächst ein Pflichtenheft für die Website. Grundlage des Pflichtenhefts sind die Vorgaben des Auftraggebers hinsichtlich des Umfangs, der Funktionalität und der Struktur der Website. Bei der Entwicklung und Konkretisierung der Vorgaben des Auftraggebers wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in angemessener Weise unterstützen. Das Pflichtenheft soll sowohl die Anforderungen an die grafische Gestaltung der Website als auch die für die Softwareprogrammierung geltenden Anforderungen in angemessenem Umfang festschreiben und erste Festlegungen treffen zur Suchmaschinenoptimierung (insbesondere Google) und zur Verknüpfung der Website mit Sozialen Netzwerken (insbesondere Facebook und Twitter) sowie zum Einsatz eines Content Management Systems (CMS). |
III. |
Konzeptphase: a. Auf der Basis des Pflichtenheftes erarbeitet der Auftragnehmer zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Seiten (Strukturbaum), die Festlegung eines etwaigen Framekonzepts, die Platzierung von Hyperlinks und die Einbindung von E-Mail-Fenstern. Darüber hinaus bedarf es eines Konzepts für die Verknüpfung der Website mit Sozialen Netzwerken, und für den Einsatz und die Platzierung von Werbebannern, Animationen, Tondateien, Videodateien, sowie von Fotos, Logos und anderen Grafiken. Das Konzept umfasst auch – falls gewünscht – die Einbindung eines Content Management Systems (CMS). |
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b. Bei der Entwicklung des Konzepts hat der Auftragnehmer die Einbindung der folgenden Bestandteile zu berücksichtigen:
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❏ bis zu |
Seiten, |
❏ bis zu |
Bilddateien (Fotos, Grafiken und Logos), |
❏ bis zu |
Tondateien |
❏ bis zu |
Videodateien |
❏ bis zu |
interaktive Elemente Shoppingfunktion, Spiele o.ä.), |
❏ bis zu |
Animationen, Einbindung eines E-Mail-Eingabefensters folgende Gestaltungselemente (Buttons, Maillinks o.ä.): |
❏ bis zu |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
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IV. |
Entwurfsphase: a. Nach Fertigstellung des Konzepts und dessen Freigabe durch den Auftraggeber erstellt der Auftragnehmer eine Basisversion der Website auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit von Links, welche die einzelnen Webseiten verbinden, die Umsetzung eines Framekonzepts, die etwaige Einbindung eines Content Management Systems (CMS) und die Einbindung von Grafiken, E-Mail- Fenstern, Werbebannern, Animationen, Tondateien und Videodateien sowie Verknüpfungen mit Sozialen Netzwerken. Konkrete Inhalte können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet werden. Die Basisversion der Website muss weiterhin insoweit funktionstüchtig sein, dass dem Auftraggeber eine Überprüfung der Website, insbesondere die Durchführung von Testläufen, möglich ist. |
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b. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die programmierten Webseiten wie folgt zu optimieren:
aa) Browser: |
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❏ |
Microsoft Internet Explorer (Version ) |
❏ |
Firefox Browser (Version ) |
❏ |
Opera Browser (Version ) |
❏ |
Google Chrome (Version ) |
❏ |
alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gängigen Browserarten |
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in einer Bildschirmauflösung von . . . . . . . . . x . . . . . . . . . Pixel. |
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bb) mobile Endgeräte: |
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1. |
(Version ) |
2. |
(Version ) |
3. |
(Version ) |
|
|
Die erstellten Seiten haben bei Verwendung der Browserversion, für die sie optimiert wurden, fehlerfrei und ohne Beeinträchtigung der Seitenoptik abrufbar zu sein. Hyperlinks, die auf Unterseiten innerhalb der erstellten Website verweisen, müssen einwandfrei funktionieren. Für sonstige Hyperlinks ist eine Funktionskontrolle im Zeitpunkt ihrer Anlage vorzunehmen. Benötigte Browser-Plugins müssen entweder in der Browserversion, für die die Seite optimiert wurde, standardmäßig enthalten sein oder durch Anklicken von nicht mehr als zwei weiteren Links herunterladbar gemacht werden. |
V. |
Fertigstellungsphase: a. Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Kunden erstellt der Auftragnehmer die Endversion der Website. Diese muss vollständig funktionstüchtig sein. |
|
b. Nach der Abnahme der Endversion der Website durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Website: |
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❏ |
auf einem geeigneten Datenträger zugänglich zu machen |
❏ |
auf einem vom Auftraggeber benannten Server zugänglich zu machen. |
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VI. |
Suchmaschinenoptimierung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die fertig gestellte Website in die folgenden Suchmaschinen einzutragen bzw. sie im Rahmen des rechtlich Zulässigen auf Auffindbarkeit in den folgenden Suchmaschinen hin zu optimieren: |
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1. |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
2. |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
3. |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
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I. |
Der Auftraggeber ist während der gesamten Zeit der Entwicklung des Konzepts für die Website und ihrer Herstellung durch den Auftragnehmer zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Zur angemessenen Mitwirkung zählt insbesondere die Überlassung aller Daten und Informationen, die für die Entwicklung des Konzepts und Herstellung der Website erforderlich sind. |
II. |
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erstellung des Pflichtenheftes ( § 2 Abs. 2 dieses Vertrages) und des Konzepts (§ 2 Abs. 3 dieses Vertrages) unterstützen, um dem Auftragnehmer eine detaillierte Konzeption zu ermöglichen. |
III. |
Nach Erstellung des Konzepts für die Website (§ 2 Abs. 3 dieses Vertrages) durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, dieses sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen. Wenn das Konzept den Anforderungen des § 2 Abs. 2 dieses Vertrages im Wesentlichen entspricht, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Konzept durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) freizugeben. |
IV. |
Nach Erstellung einer Basisversion (§ 2 Abs. 4 dieses Vertrages) durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, diese sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen. Soweit Fehler erkennbar sind, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer dies mitteilen. Wenn die Basisversion den Anforderungen des § 2 Abs. 4 dieses Vertrages im Wesentlichen entspricht, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Basisversion durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) freizugeben. |
V. |
Nach Fertigstellung der Endversion (§ 2 Abs. 5 dieses Vertrages) ist der Auftraggeber zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website im Wesentlichen funktionsfähig und mangelfrei ist. Die Abnahme ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erklären. |
VI. |
Spätestens nach Freigabe der Basisversion hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte in folgender Form zur Verfügung zu stellen:
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1. |
Texte: |
2. |
Bilder, Grafiken (inkl. Logos, ggf. Buttons): |
3. |
Videos: |
4. |
Informationen für interaktive Funktionen: |
5. |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
|
|
Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Auftraggeber verantwortlich. |
VII. |
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer weiterhin folgende Informationen unverzüglich spätestens nach Freigabe der Basisversion in folgender Form zur Verfügung zu stellen:
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1. |
Metatext-Informationen: schriftlich oder per E-Mail; |
2. |
Vorgaben und Weisungen für die Gestaltung der Website: schriftlich oder per E-Mail; |
3. |
technische Vorgaben (URL, Host, Mailweiterleitung u. ä.): schriftlich oder per E-Mail; |
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I. |
Nach Fertigstellung der Website wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig. |
II. |
Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Auftragnehmer eine Pauschalvergütung von . . . . . , . . . . . zzgl. 19% Mehrwertsteuer zu zahlen. Sämtliche von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gemäß § 2 dieses Vertrages werden mit ihr entlohnt. |
III. |
Für Mehraufwendungen, die über die gemäß § 2 dieses Vertrages vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen hinausgehen, vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung von 37,50€ zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. |
IV. |
Unabhängig von der Pauschalvergütung gemäß Abs. 1 ist der Auftraggeber verpflichtet, jeglichen Mehraufwand des Auftragnehmers mit einem Stundensatz von 37,50€ zzgl. 19 % Mehrwertsteuer zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nicht nachgekommen ist. |
V. |
Folgende Zusatzvereinbarungen werden getroffen:
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❏ |
Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten in jedem Fall Aufwendungen, die der Auftragnehmer tätigt, weil der Auftraggeber nach Freigabe des Konzepts, nach Freigabe der Basisversion oder nach Teilabnahmen auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. |
❏ |
Derartige Mehraufwendungen werden mit einem Stundensatz von . . . . . , . . . . . zzgl. 19 % Mehrwertsteuer vergütet. |
❏ |
Folgende Auslagen wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer gesondert erstatten: |
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VI. |
Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig. |
I. |
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber den Quellcode vollständig zur Verfügung und räumt ihm sämtliche Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Website für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten ausschließlich, unwiderruflich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung auf andere Arten und Weisen, z. B. in Rundfunk und Fernsehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen möglichen Arten. |
II. |
Die Übergabe des Quellcodes und die Einräumung der Nutzungsrechte werden gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gem. § 4 dieses Vertrages geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat. |
III. |
Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Der Auftragnehmer wird in Bezug auf die Website oder einzelne Webseiten keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein gröblicher Verstoß gegen seine Urheberpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann der Auftragnehmer verlangen, dass er im Zusammenhang mit der veränderten Website nicht bzw. nicht mehr genannt wird. |
IV. |
Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber. |
I. |
Für Mängel hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Website haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufvertragsrechts (§§ 434 ff BGB). Ferner haftet der Auftragnehmer auch dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept (bzw. der Basisversion) in der vom Auftraggeber freigegebenen Form entspricht. |
II. |
Der Auftraggeber hat die Website unverzüglich nach der Ablieferung oder dem Zugänglichmachen im Internet durch den Auftragnehmer, soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Auftragnehmer unverzüglich Anzeige zu machen. |
III. |
Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Website als genehmigt, es sei denn, dass er sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. |
I. |
Der Auftragnehmer haftet für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung seiner vertraglichen Leistungen sowie deren Mangelfreiheit. |
II. |
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. |
III. |
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. |
IV. |
Der Auftragnehmer garantiert, dass die von ihm selbst erstellten oder beschafften Inhalte sowie die Gestaltung und die von ihm eingebrachten Ideen zur Konzeption der Gesamt-Website nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftraggeber hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. |
V. |
Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftragnehmer hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. |
I. |
Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) gekündigt werden. Die Kündigung ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erklären. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
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1. |
der Auftragnehmer einen der Fertigstellungstermine gemäß § 9 Abs. 1 dieses Vertrages nicht einhält und eine vom Auftraggeber gesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist, es sei denn der Auftragnehmer hat die Verzögerung nicht zu vertreten; |
2. |
der Auftragnehmer andere Pflichten aus diesem Vertrag in grober Weise verletzt; |
3. |
der Auftraggeber seine Pflichten aus diesem Vertrag –insbesondere seine in § 3 dieses Vertrages beschriebenen Mitwirkungspflichten - in grober Weise verletzt; |
4. |
über das Vermögen eines Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dessen Eröffnung mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Insolvenzmasse abgelehnt worden ist.
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II. |
Im Falle der fristlosen Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund ist der Auftraggeber berechtigt, die Website durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers fortentwickeln zu lassen. Zu diesem Zweck ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich die bis dahin erstellte Version der Website zu übergeben. |
III. |
Bei wirksamer Beendigung dieses Vertrages durch den Auftraggeber gehen alle Nutzungsrechte an bereits erstellten Webseiten sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über. |
Stand:
02.06.2023 - 02:46
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